Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher und Reitschüler des 'Kastanienwalds'.
Jeder, der Leistungen der Reitschule Kastanienwald in Anspruch nimmt oder das Anwesen als Besucher betritt, erklärt sich still schweigend mit den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden:
Die Reitschüler / Besucher über 18 Jahren oder der / die Inhaber der Personensorge, für die minderjährigen Reitschüler, sind darüber informiert, dass der Umgang mit den Pferden, auch bei entsprechender Aufsicht, mit Risiken verbunden ist. Dazu gehört insbesondere das Risiko von Verletzungen, etwa Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnlich unvorhersehbare Ereignisse.
Jeder Teilnehmer nimmt an Reitstunden und Lehrgängen auf eigene Gefahr teil. Für Unfälle, die Reitschüler oder Lehrgangsteilnehmer während der Zeit des Aufenthaltes im Stall, auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsportes erleiden, wird eine Haftung nur insoweit übernommen, als hierfür Versicherungsschutz besteht, beziehungsweise der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Von der Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche sind wir grundsätzlich befreit.
1. Das Reiten ist grundsätzlich nur nach Voranmeldung, zu den dafür vorgesehenen Zeiten möglich. Termine können per Telefon oder Email vereinbart werden, beziehungsweise direkt beim Reitlehrer erfragt werden.
2. Zur Ausrüstung der Reitschüler gehören ein Reithelm nach DIN Norm, feste, überknöchelhohe Schuhe mit leichtem Absatz und idealerweise Reithandschuhe. Eine Gerte ist ebenfalls vom Reiter mitzubringen (Länge ca. 1m).
3. Die Gebühr für den Unterricht muss vor Antritt der ersten Reitstunde bezahlt sein. Eine aktuelle Preisliste ist auf unserer Homepage zu finden oder hängt in der Sattelkammer aus. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu einer Reitstunde ist die Reitstunde verfallen und muss trotzdem gezahlt werden. Reitstunden sind 24 Stunden vorher abzusagen. Der Reitlehrer entscheidet, unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts, über die sportliche Einstufung der Reitschüler und über die Art der von diesen zu belegenden Kursen.
4. Eine Reitstunde die aus Gründen des Reitschülers nicht eingehalten werden kann, muss spätestens 24 Stunden vor Reitstundenbeginn abgesagt werden. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Nachholstunden, sofern nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurde. Rechtzeitig abgesagte Reitstunden können nach Absprache im laufenden Quartal oder in den folgenden Ferien nachgeholt werden, anschließend verfällt der Anspruch auf Nachholstunden. Bei Kündigung des Reitschülers besteht grundsätzlich kein Anspruch mehr auf Nachholstunden. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise und sind nicht übertragbar.
5. Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig und im Voraus zu zahlen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in keinem Fall.
6. Zeitverluste durch Gründe, die beim Reitschüler liegen, - zum Beispiel zu spät kommen, Pferd nicht sauber und ordentlich vorbereitet - werden nicht nachgeholt. Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht. Im Falle des Nichtreitens und wenn minderjährige Reitschüler sich nicht im Reitbereich aufhalten, besteht keine Aufsichtspflicht für die Reitschule 'Kastanienwald'.
7. Der Unterricht besteht nicht nur aus der Unterrichtseinheit von 30 oder 45 Minuten, sondern auch aus den mindestersten 30 Minuten vorher, in denen das Pferd vom Reitschüler geputzt und gesattelt wird. Nach dem Unterricht gehört auch das Absatteln, Versorgen des Pferdes und das Aufräumen des Putz- und Sattelzeugs, ebenfalls dazu.
8. Die Ordnung in der Sattelkammer und am Putzplatz ist unbedingt einzuhalten. Dazu gehören vor allem das Wegräumen der Dinge wie Sattel, Trense und Putzzeug sowie das Kehren und Beseitigen der Pferdeäpfel am Putzplatz, auf dem Hofgelände und in der Reithalle.
9. Für Kurse und Lehrgänge werden 50€ der jeweiligen Kursgebühr als Anmeldegebühr erhoben und sind bei Anmeldung fällig. Erst nach erfolgter Anzahlung gilt der Kurs als gebucht. Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs gilt die Anmeldegebühr als Bearbeitungsgebühr und wird einbehalten. Der Restbetrag der Kursgebühr ist bei Kursbeginn fällig. Bei zu geringer Teilnehmerzahl wird die Anmeldegebühr rückerstattet.
10. Das Betreten von den Ställen oder den Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Reitschule 'Kastanienwald', eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten. Während der Reitstunden bitten wir Begleitpersonen nicht in das Geschehen und den Unterricht einzugreifen, um den Ablauf nicht zu stören, es sei denn, Sie werden ausdrücklich von uns darum gebeten. Die Einteilung der Reitpferde bei Stunden und Ausritten erfolgt durch den Reitlehrer. Sonntags und Montags sowie an gesetzlichen Feiertagen ruht der Schulbetrieb.
11. Das Mitführen von Hunden ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet und diese sind dann an der Leine zu führen.
12. Unsere Reitstundenzeiten sind Dienstags bis Samstags von 09:00 - 18:00 Uhr. Mittags, in der Zeit von 13:00 - 14:00 Uhr, ist Mittagsruhe.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.